Taxi Nürtingen GmbH

Häufig gestellte Fragen zu Krankenfahrten
1. Rechnen Sie direkt mit der Krankenkasse ab?
Antwort: Ja! Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für eine Krankenbeförderung (den sogenannten „Transportschein“) haben und die Fahrt von Ihrer Kasse genehmigt wurde, rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen sich nicht um den Papierkram kümmern.

2. Was kostet mich eine Krankenfahrt?
Antwort: Bei einer genehmigten Fahrt zahlen Sie in der Regel nur den gesetzlichen Eigenanteil (meist 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und maximal 10 €), es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit. Bringen Sie Ihren Befreiungsausweis einfach zur Fahrt mit.

3. Fahren Sie mich auch zu weit entfernten Reha-Kliniken?
Antwort: Absolut. Wir führen deutschlandweite Fahrten zu Kur- und Reha-Einrichtungen durch. Ob an die Nordsee, in den Schwarzwald oder in die bayerischen Alpen – wir holen Sie an der Haustür ab und bringen Sie sicher ans Ziel.

4. Helfen Sie mir beim Tragen des Gepäcks?
Antwort: Selbstverständlich! Besonders bei Kur- und Reha-Fahrten haben Sie oft viel Gepäck dabei. Unser Fahrer hilft Ihnen beim Verladen und trägt Ihre Koffer auf Wunsch bis zur Anmeldung in der Klinik.

5. Holen Sie mich nach der Behandlung auch wieder ab?
Antwort: Ja, wir bieten einen zuverlässigen Rückholservice an. Bei regelmäßigen Terminen (z. B. Dialyse oder Bestrahlung) takten wir unsere Fahrten so, dass Sie keine langen Wartezeiten haben.

6. Sind Ihre Fahrzeuge für Rollstühle geeignet?
Antwort: (Hier müssen Sie entscheiden:) * Variante A (wenn Sie eine Rampe haben): Ja, wir verfügen über spezialisierte Fahrzeuge für den Rollstuhltransfer (sitzend im Rollstuhl).
* Variante B (Standard): Wir führen sitzende Krankentransporte durch. Wenn Sie Ihren Rollstuhl zusammenklappen können und selbstständig oder mit kleiner Hilfe umsteigen können, befördern wir Sie gerne.